BEDIENUNGSANLEITUNG
Die Bedienung der Flüssiggastankanlage darf nur durch unterwiesene, mindestens 16 Jahre alte Personen erfolgen. Nicht mit der Anlage vertraute bzw. unbefugte Personen und Kinder sind fernzuhalten.
EXPLOSIONSSCHUTZZONE
In der Explosionsschutzzone dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Gras und Pflanzenbewuchs sind niedrig zu halten, sowie sind verdorrte Pflanzen oder Pflanzenreste zu entfernen. Schwere Äste von Bäumen dürfen nicht über den Gaslagerbehälter ragen.
BRANDSCHUTZVORKEHRUNGEN
Bei Oberflurbehältern: Kühlwasseranschluss mit Schlauchrolle immer betriebsbereit halten und fallweise prüfen lassen.
Bei Unterflurlagerbehältern: Tief wurzelndes Unkraut ist zu entfernen, sowie dürfen keine tief wurzelnden Pflanzen gesetzt werden (wegen ggf. Beschädigen der Behälterisolierung).
Feuerlöscher sind regelmäßig (mind. alle 2 Jahre) durch eine Fachfirma prüfen zu lassen.
INBETRIEBNAHME der FLÜSSIGGASANLAGE
Das Gasentnahmeventil am Flüssiggasbehälter langsam öffnen, wobei alle Leitungs- und Gerätearmaturen in der Anlage geschlossen sein müssen. Der Druckausgleich in der Gasleitung ist abzuwarten. Kontrollieren, ob das Sicherheitsabsperrventil (SAV) an der Reglerkombination eingerastet und somit geöffnet ist. Bei zu raschem Öffnen des Gasentnahmeventils kann das innenliegende Rohrbruchventil am Lagerbehälter sperren. In diesem Fall Gasentnahmeventil wieder schließen und den Vorgang nach ca. 30 Sekunden wiederholen.
Der Inhalt im Flüssiggaslagerbehälter wird am Füllstandsmesser in Prozenten angezeigt. Maximaler Inhalt ist bei Oberflurbehältern 85 %, bei Unterflurbehältern 90 %. Bei einem Inhalt von 30 % ist ein sicherer Anlagenbetrieb noch gewährleistet, es ist jedoch Flüssiggas beim Gaslieferanten nach zu bestellen.
Der Gasdruck im Behälter wird am Manometer abgelesen. Das Manometerventil nur kurzzeitig für eine Druckkontrolle öffnen. Armaturenschutzkappen bzw. Domschachtdeckel, sowie allfällige Zugangstüren zur Explosionsschutzzone immer möglichst versperrt halten.
ABSCHALTEN DER ANLAGE
Gasentnahmeventile am Tank (im Domschacht) schließen. Bei Nichtbenützung der Gasanlage über einen längeren Zeitraum stets alle Armaturen in der Rohrleitung schließen (Urlaub, außerhalb d. Heizsaison etc.).
SERVICE UND ÜBERPRÜFUNG DER ANLAGE
Gasversorgungsanlage regelmäßig durch eine autorisierte Fachfirma überprüfen lassen (Perioden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach allfälligen der Bescheidauflagen). Regelmäßig ist die Dichtheit durch Absprühen der Armaturen am Behälter zu überprüfen (Lecksuchspray, Seifenwasser). Den Domschacht zutreffendenfalls von eingedrungener Erde oder Schlamm reinigen.
Arbeiten an der Gasinstallation nur von autorisierten Fachleuten vornehmen lassen (konzessioniertes Gasinstallationsunternehmen).
GEBRECHEN / NOTFALL
Bei Gasgeruch und/oder Anlagenstörung die Gashauptabsperrung und das Gasentnahmeventil am Flüssiggaslagerbehälter sofort schließen. Den Gaslieferanten verständigen. Die Anlage keineswegs in Betrieb nehmen, Räume gut lüften, Zündquellen wie Feuer, Schaltung von elektrischen Geräten udgl. verhindern.
Bei Brandfall den Flüssiggaslagerbehälter (gilt nur für Oberflurausführungen) mit Wasser kühlen. Die Einsatzkräfte (Feuerwehr) und den Gaslieferanten verständigen.
ACHTUNG
Alle anderen am Flüssiggaslagerbehälter angebrachten Armaturen dienen zur Gasbefüllung, Überprüfung und Installation. Nehmen Sie daher keine Manipulation daran vor, dies kann zu einer Gefährdung führen.
Österreichischer Verband für Flüssiggas, im Mai 2014 |
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