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MASSNAHMEN BEI GASGERUCH

1.Maßnahmen bei Gasgeruch in Gebäuden

Räume gut lüften (Fenster und Türen öffnen)

Nicht mit offenem Licht oder Feuer hantieren (keine offenen Flammen), keine elektrischen Schalter betätigen, keine Funken ziehen

Kein Telefone im Raum benützen (Standapparate, Mobiltelefone)

Keine elektrischen oder elektronischen Anlagen betätigen, wie z. B. Lichtschalter, Klingeln, Stecker, etc.

Gaszufuhr unterbrechen (Gashauptabsperreinrichtung, Geräte-, Zähler- bzw. Behälterabsperreinrichtung, etc.)

Bewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)

Gefahrenbereich verlassen

2.Maßnahmen bei Gasgeruch im Freien

Gefahrenbereich räumen und absichern

Zündquellen entfernen

Im Gefahrenbereich keine offenen Flammen, keine elektrischen Schalter betätigen, keine Funken, im Gefahrenbereich kein Telefon benützen

Gaszufuhr durch schließen der Behälterabsperrungen, (Gashauptabsperr- einrichtung, Zählerabsperrung, etc.) unterbrechen

Bei Gasaustritt eventuell Fenster angrenzender Gebäude schließen

Bewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)

Gefahrenbereich verlassen

In allen Fällen gilt bei Gasgeruch:

Kann die Gefahr nicht unmittelbar abgewendet werden, sind je nach den gegebenen Umständen die erforderlichen Einsatzkräfte zu alarmieren (Feuerwehr über Notruf 122 oder Euronotruf 112 verständigen) und ggf. ist ebenfalls der Flüssiggaslieferant zu kontaktieren.

Notrufnummern:

ÖVFG-Serviceline:01-52174728

Feuerwehr:122

Polizei:133

Rettung:144

Gasnotruf:128

 

Österreichischer Verband für Flüssiggas , im September 2018

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