MASSNAHMEN BEI GASGERUCH
1.Maßnahmen bei Gasgeruch in Gebäuden
∙Räume gut lüften (Fenster und Türen öffnen)
∙Nicht mit offenem Licht oder Feuer hantieren (keine offenen Flammen), keine elektrischen Schalter betätigen, keine Funken ziehen
∙Kein Telefone im Raum benützen (Standapparate, Mobiltelefone)
∙Keine elektrischen oder elektronischen Anlagen betätigen, wie z. B. Lichtschalter, Klingeln, Stecker, etc.
∙Gaszufuhr unterbrechen (Gashauptabsperreinrichtung,
∙Bewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)
∙Gefahrenbereich verlassen
2.Maßnahmen bei Gasgeruch im Freien
∙Gefahrenbereich räumen und absichern
∙Zündquellen entfernen
∙Im Gefahrenbereich keine offenen Flammen, keine elektrischen Schalter betätigen, keine Funken, im Gefahrenbereich kein Telefon benützen
∙Gaszufuhr durch schließen der Behälterabsperrungen, (Gashauptabsperr- einrichtung, Zählerabsperrung, etc.) unterbrechen
∙Bei Gasaustritt eventuell Fenster angrenzender Gebäude schließen
∙Bewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)
∙Gefahrenbereich verlassen
In allen Fällen gilt bei Gasgeruch:
Kann die Gefahr nicht unmittelbar abgewendet werden, sind je nach den gegebenen Umständen die erforderlichen Einsatzkräfte zu alarmieren (Feuerwehr über Notruf 122 oder Euronotruf 112 verständigen) und ggf. ist ebenfalls der Flüssiggaslieferant zu kontaktieren.
Notrufnummern:
Feuerwehr:122
Polizei:133
Rettung:144
Gasnotruf:128
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Österreichischer Verband für Flüssiggas , im September 2018 |
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